Frage von Andre G. • 27.06.2023
Antwort von Kai Gehring Bündnis 90/Die Grünen • 28.06.2023
Der Gesetzesentwurf wird vrs. im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und im Herbst im parlamentarischen Verfahren eingebracht.
Der Gesetzesentwurf wird vrs. im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und im Herbst im parlamentarischen Verfahren eingebracht.
Wir werden alle zur Verfügung stehenden Mittel juristischer und politischer Natur nutzen, um einen Bundestagsvizepräsidenten stellen zu können.
Die Partei DIE LINKE hat ihrerseits bereits angekündigt, gegen die Wahlrechtsänderung ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen
Gegenwärtig wird an einem Kabinettsbeschluss gearbeitet, der im Sommer verabschiedet werden soll.