Das Instrument des Untersuchungsausschusses ist hier nicht das richtige – es dient vielmehr der Aufklärung von Fehlern und Versäumnissen der Bundesregierung durch das Parlament.
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Zu den Ermittlungen wegen möglicher Korruption im Bundestag durch Aserbaidschan ist anzumerken, dass bisher keine ausreichenden Beweise für ein solches systematisches Fehlverhalten gefunden wurden.
Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten sind daher zu Recht strafbar.
Die parlamentarischen Hürden für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses sind sehr hoch.
Dass kein Untersuchungsausschuss im Bundestag eingesetzt wurde, in dem die korrupten Machenschaften von Politikern untersucht werden, ist skandalös, aber zugleich auch wenig verwunderlich.
Der Bundestag hat am 25. April eine Reform der Strafvorschriften zur Abgeordnetenbestechung beschlossen. Neben den bisherigen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung wird zukünftig ein weiterer Tatbestand treten. Fälle wie die so genannten Maskendeals oder die Aserbaidschan-Affäre sind dann strafbar.