Frage von Richard H. • 21.10.2021
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Antwort von Michael Link FDP • 10.01.2022
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.
Bisher wurden im Luftraum der TRA Lauter freiwillige Selbstbeschränkungen eingeführt, die für keinen anderen Luftraum in Deutschland gelten.
Der Zander gilt als allochthoner (gebietsfremder) Fisch.
Besseren Jugend- und Gesundheitsschutz sowie eine Entkriminalisierung von Cannabis mit Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene unterstütze ich.
Wer Cannabis konsumieren möchte, schafft das schon jetzt ganz leicht, trotz aller Verbote.