Frage von Annette S. • 23.11.2021
Antwort ausstehend von Winfried Kretschmann Bündnis 90/Die Grünen
Im Gegensatz zu einer allgemeinen Impfpflicht in diesem Fall halte ich die 3G-Regel am Arbeitsplatz für eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme.
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.
Ich darf auf folgende Pressemitteilung des Bay. Gesundheitsministeriums verweisen ebenso wie auf beigefügten Dringlichkeitsantrag der CSU-Landtagsfraktion, dem entsprechend Folge geleistet wurde.