Frage von Bernd M. • 28.12.2023
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Antwort von Jan-Philipp Beck SPD • 09.02.2024
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden.
Der Inflationsausgleich wiegt die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung zweifelsfrei auf. Zudem wird eine Besoldungserhöhung im November erfolgen.
Die Bestrebungen der Kommission und die Forderungen des Parlaments dienen definitiv der Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen.
Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.