Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Lothar Binding
Antwort von Lothar Binding
SPD
• 30.03.2020

Termingeschäfte werden von privaten Anlegern nicht zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken, Marktrisiken oder zur Absicherung von Zins-, Preis- oder Kursniveaus getätigt, wie es bei Unternehmen aus realwirtschaftlichen Motiven die Regel ist, sondern lediglich zum „Zocken“.

Portrait von Martin Rosemann
Antwort von Martin Rosemann
SPD
• 20.04.2020

(...) Es geht bei der Besteuerung von Kapitalanlagen in allererster Linie darum, dass Güter und Dienstleistungen, im Gegensatz zu Finanzdienstleistungen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das bedeutet, dass wir uns mit unserem täglichen Konsum, aber auch mit unserem Gehalt an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen, nicht jedoch mit Kapitalanlagen. (...)

Portrait von Anja Weisgerber
Antwort von Anja Weisgerber
CSU
• 03.03.2020

Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.

Portrait von Florian Toncar
Antwort von Florian Toncar
FDP
• 06.03.2020

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Beschränkung der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5f EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden.

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