Frage von Yvonne G. • 05.09.2022
Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
Was ihre konkrete Frage betrifft, so werden Sie als Versorgungsempfänger der KVWL nicht zur Empfängergruppe der Einmalzahlung durch den Bund gehören, da eine solche Zahlung an Sie aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist
wir prüfen derzeit in den verschiedenen Gremien, wie und in welchem Maße die einzelnen Bürger:innen entlastet werden können. Sollte es Fälle geben, die durch die bisherigen Maßnahmen nicht abgedeckt sind, so werden wir dies genau beobachten und innerhalb der Regierung zur Sprache bringen und Nachbesserungen einfordern.
Der Bundeshaushalt 2023 wird nach umfassender Beratung am Ende des Jahres beschlossen.