Frage von Brigitte F. • 14.08.2023
Antwort von Hubertus Heil SPD • 08.11.2023
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Die aktuelle Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 sichert den Rentnerinnen und Rentnern ihre Teilhabe an der Lohnentwicklung und sorgt für höhere Renten.
Zum 1. Juli wurden die Renten wie bereits im Vorjahr kräftig erhöht.