(...) Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich als Abgeordnete des Europäischen Parlaments die falsche Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit bin. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine rein deutsche, also nationale Angelegenheit. (...)
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(...) Der Sockelbetrag bis zu 8 EUR, der ohne Sozialausgleich erhoben werden kann, ist bis zu der vereinbarten Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherungen unter dem Gesichtspunkt, dass Versicherte zu Kassen ohne Zusatzbeiträge wechseln können, vertretbar. (...)
(...) die Zusatzrente für Angestellte im öffentlichen Dienst (VBL) berücksichtigt werden, um zu einem angemessenen Vergleich zu kommen. Ich persönlich halte die unterschiedliche Berechnungsgrundlage für Renten und Pensionen für sozial ungerecht, weil sie zu einem sehr unterschiedlichen Alterseinkünftsanspruch für eine vergleichbare Arbeitsleistung im Erwerbsleben führen (z.B.: Vergleich von verbeamteten Lehrern mit angestellten Lehrern im öffentlichen Dienst). Ob eine Klage Erfolg verspricht, kann ich nicht beurteilen, weil die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auch vor dem Bundesverfassungsgericht immer wieder für Überraschungen gesorgt haben. (...)
(...) Das Gleiche gilt auch für die "Einheitsrente". Eine Einheitsrente käme einer Kürzung von Ansprüchen derer gleich, die die höheren Beiträge eingezahlt haben. (...)
(...) im Koalitionsvertrag mit der FDP zur 17. Legislaturperiode haben wir uns das Ziel gesetzt, ein einheitliches Rentensystem in Ost und West zu schaffen. (...)