Frage von Andreas S. • 24.08.2021
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Antwort von David Gibanica parteilos • 24.08.2021
Ich bin für die Stärkung der Nummer gegen Kummer. Denkbar wäre hier sich u.a. Österreich anzuschließen und mit der 147 den Kindernotruf deutlich aufzuwerten.
Ich bin für die Stärkung der Nummer gegen Kummer. Denkbar wäre hier sich u.a. Österreich anzuschließen und mit der 147 den Kindernotruf deutlich aufzuwerten.
Eine Seelsorge- und/oder Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, an die sie sich auch anonym wenden können, erscheint mir sinnvoll.
JA. Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren sollen sich auf Antrag in die Wählerlisten eintragen lassen können und sind dann wahlberechtigt.
Ich teile in vollem Umfang Ihren Standpunkt.
Klar ist aber, dass Alkoholgebrauch der Gesundheit ernsthaften Schaden zufügen kann und auch Dritte betrifft, deswegen wollen wir die Prävention stärken.