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Frage von Hannah S. • 03.08.2022
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen.
Antwort von Ricarda Lang
Bündnis 90/Die Grünen
• 03.08.2022

für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.

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