Frage von Sabine M. • 06.08.2022
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Antwort von Wolfgang Jörg SPD • 09.08.2022
Laut Paul-Ehlich-Institut entspricht die Zahl aber gerade einmal 0,02 Prozent. Ein weiterer Aspekt ist, dass Ärzte scheinbar noch nicht alle Verdachtsfälle melden.
Laut Paul-Ehlich-Institut entspricht die Zahl aber gerade einmal 0,02 Prozent. Ein weiterer Aspekt ist, dass Ärzte scheinbar noch nicht alle Verdachtsfälle melden.
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Staatliche Vorgaben für Zugangsbeschränkungen nach dem 2-G- oder 3-G-Prinzip sieht unser Schutzkonzept nicht vor.