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in dem Antrag und der Anhörung ging es um die Frage der Anerkennung einer Religionsgemeinschaft. Der Hauptausschuss ist zwar für das Staatskirchenrecht und Religionsangelegenheiten zuständig. Allerdings hatte der Ausschuss hier die Schwierigkeit, dass für die juristische Prüfung des Sachverhalts "mögliche Anerkennung" ausschließlich die Landesregierung zuständig ist. Dennoch ist von einer Fraktion eben ein solcher Antrag gestellt worden.
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vielen Dank für Ihre Frage. Die Anhörung liegt schon einige Zeit zurück, so dass ich erst recherchieren müsste, welche der Fraktion von CDU, FDP, SPD und Bündnis90/Die Grünen im Einzelnen die Sachverständigen Prof. Dr. Reiner Tillmans und Prof. Dr. Fabian Wittreck vorgeschlagen haben. Aus der Lektüre des Protokolls ergibt sich, dass die AfD-Fraktion Frau Chatschadorian als Sachverständige anhören wollte, die sich dann aber von Frau Herrmann-Marshall in der Anhörung vertreten ließ.
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Die Einladung von Sachverständigen erfolgt durch den Präsidenten des Landtags nach Benennung durch die Fraktionen.
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Bezüglich der Anhörung zur Vorlage 17/2392 hatten die Fraktionen in der Sitzung des Hauptausschusses vom 7.6.2018 sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass ein/e Sachverständige/r pro Fraktion benannt werden soll.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen.