Seit dem 1.1.2016 wird der Steuertarif aber regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde zum 1.1.2021 mit dem Zweites Familienentlastungsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression – ausgehend von den bei der Erstellung des Gesetzentwurfs maßgeblichen Inflationsprognosen – eine Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und für 2022 vorgenommen.
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Im Rahmen des Kollegialitätsprinzips, richten Sie Ihre Anfrage bitte an Andreas G. Lämmel, respektive Arnold Vaatz (abhängig davon, wo in Dresden Sie wohnen)
Das proklamierte Ziel der weiteren Eindämmung von Geldwäsche ist sicherlich zunächst nicht falsch, jedoch darf das meiner Meinung nach nicht zum „gläsernen Bürger“ führen indem alle Datenschutzbedenken weggewischt werden.
Auch befürchte ich, dass im Rahmen der absolut notwendigen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung hier ein ‚gläserner Bürger‘ geschaffen wird. Dies schießt weit über das Ziel hinaus.
Bei anderen Vermögen und Einkommen haben wir eine Situation, in der sich Geringverdiener, Kleingewerbetreibende und jede/r Hartz-IV-Betroffene vor den Ämtern nackt machen müssen, während sich Großunternehmen und Superreiche zur Steuerhinterziehung hinter Briefkastenfirmen und Tarnstiftungen verstecken.