Frage von Lothar G. • 24.03.2022
Antwort von Matthias Miersch SPD • 08.04.2022
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
Die Energiepreispauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.
Die Problematik bei der Verlustverrechnung bei Kapitaleinkünften ist uns bewusst und wird innerhalb der Bundesregierung diskutiert
Generell finde ich es richtig, darüber nachzudenken, im Laufe der Zeit alle in einer Erwerbstätigenversicherung zu vereinen, dass wir langfristig ein System schaffen, das für alle gerecht ist.