Frage von Uwe M. • 15.06.2022
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Antwort von Michael Thews SPD • 22.06.2022
die Abriegelung hat netztechnische Gründe.
die Abriegelung hat netztechnische Gründe.
WE hat gemäß § 44 Absatz 1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz einen Anspruch auf 2,6 Milliarden Euro für die endgültige und sozialverträgliche Stilllegung der Braunkohlekraftwerke.
Der Unterschied zwischen der festen Einspeisevergütung und den Strompreisen für Verbraucherinnen und Verbraucher war im letzten Jahr enorm.