Frage von Reinhard G. • 20.09.2022
![Ralph Lenkert Portrait von Ralph Lenkert](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/portrait_ralph_lenkert.jpg?itok=X49CRPKS)
Antwort von Ralph Lenkert DIE LINKE • 04.10.2022
Uns als Oppositionspartei im Bundestag obliegt es nicht, uns in diplomatische Angelegenheiten der Bundesregierung unmittelbar einzumischen.
Uns als Oppositionspartei im Bundestag obliegt es nicht, uns in diplomatische Angelegenheiten der Bundesregierung unmittelbar einzumischen.
Da bei Ihnen (Bezug von Krankengeld) in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, haben Sie Anspruch auf die EPP und können diese über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Da bei Ihnen in 2022 ein Beschäftigungsverhältnis bestand, können Sie die EPP mit Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Die Bundesregierung hat sich gegen die Umsetzung der Gasumlage entschieden. Die Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben jedoch bestehen.