Frage von Petra L. • 19.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 19.10.2022
Sie bekommen die EPP, sofern im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Sie bekommen die EPP, sofern im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
ich werde das Gespräch mit dem Jobcenter in Köln suchen und die von Ihnen geschilderte Fragestellung ansprechen.
Ich verstehe das Problem, dass es durch die höheren Abschläge der Energieversorger zu steigenden Vorleistungen bei den Vermieterinnen und Vermietern kommt.
Die zeitweise hohen Kosten am Energiemarkt und dementsprechend hohen Kosten für Endverbraucher ist auf die Gasknappheit und nicht das Marktmodell zurückzuführen.