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Der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf wurde am Freitag, den 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet
Nach der noch geltenden Rechtslage gibt es keine Notwendigkeit, eine funktionierende Nachtspeicherheizung (Stromdirektheizung) auszutauschen
In den Monaten Mai und Juni 2023, den ersten Monaten nach dem Atomausstieg lag der Importanteil von Atomstrom bei ca. 2 % der Bedarfsdeckung.
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Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.