Frage von Christian H. • 20.08.2023
Antwort von Hartmut Honka CDU • 06.09.2023
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Die Beamtenbesoldung ist, wie Sie sicher wissen, mit einer Angestelltenvergütung rechtlich und sachlich nicht vergleichbar.
Eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ist nicht richtig, weil sie außer Acht lässt, wie lange Menschen bereits berufstätig sind.
Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
Der Verlust des Partners bzw. der Partnerin ist für die Hinterbliebenen ein schmerzhafter Einschnitt.
Die Kommission hat dem BMAS ihre Vorschläge im Juli 2023 übergeben.