
(...) Zu Frage 1: DIE LINKE befürwortet grundsätzlich die Aufnahme weiterer Therapieverfahren in den Leistungskatalog der GKV. Allerdings ist dazu eine positive Nutzenbewertung nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin Voraussetzung. (...)
(...) Zu Frage 1: DIE LINKE befürwortet grundsätzlich die Aufnahme weiterer Therapieverfahren in den Leistungskatalog der GKV. Allerdings ist dazu eine positive Nutzenbewertung nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin Voraussetzung. (...)
(...) Gerne biete ich Ihnen aber an, mich für den Fall meiner Wahl erneut zu kontaktieren. Dann werde ich Zugriff auf die notwendigen Informationen haben und Ihnen gerne meine Einschätzung über den politischen Handlungsbedarf auf diesem Gebiet und meine Absichten wie ich Ihr Anliegen unterstützen kann mitteilen. (...)
(...) grundsätzlich halte ich die heutige Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Wissenschaftlichen Beirat, der über die Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens entscheidet und dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der darüber entscheidet, ob ein Verfahren durch die GKV erstattet wird, für richtig. In der GKV ist neben der Wirksamkeit eines Verfahrens auch sein Nutzen, seine medizinische Notwendigkeit und seine Wirtschaftlichkeit von Bedeutung. (...)
Sehr geehrte Frau Wolffson,