Frage von Martin L. • 22.03.2022
Antwort von Anke Rehlinger SPD • 23.03.2022
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.
Daher handelt es sich bei der Flächenauswahl nicht wie von Ihnen beschrieben um Zufall, sondern um eine gut vorbereitete Auswahl (...).
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.