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(...) Die geltenden deutschen Haftungsregelungen für Kernkraftwerke (KKW) sind sehr streng: Nach deutschem Recht haftet der Inhaber einer kerntechnischen Anlage summenmäßig unbegrenzt grundsätzlich für alle Schäden, die auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis beruhen. Die Haftung ist als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung ausgestaltet, d.h. (...)
(...) Um eines jedoch klar zu machen, es geht dabei um die Aktivierung eines Rettungsmechanismus als ultima ratio, der also nur im äußersten Notfall ausgelöst werden sollte. Dies wäre erst dann der Fall, wenn die Stabilität der Eurozone als Ganzes fundamental bedroht wäre. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen habe ich viele Kontakte in einige Länder Afrikas und mache mir diesbezüglich große Sorgen. Nur AKWs zu schliessen, um dann im nächsten Augenblick mehr Energie mit fossilen Brennträgern zu erzeugen, stellt meiner Meinung nach keine sinnvolle Option dar. (...)