Eine Abschaffung ist nicht geplant.
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Eine Reform kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie Verfahren vereinfacht, verständlicher macht und modernisiert, nicht aber, wenn sie bestehende Auskunftsansprüche faktisch aushöhlt
Eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist weder vorgeschlagen noch beabsichtigt. Vielmehr wurde im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, dass wir das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren" wollen.
Der Bericht der Alterssicherungskommission ist noch kein Gesetz. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach Abschluss der bereits laufenden Anhebung auf 67 Jahre ab 2032 moderat an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen. Nach dem vorgeschlagenen Modell würde sich zusätzliche Lebenszeit im Verhältnis zwei zu eins auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen.