Antwort 30.09.2025 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
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AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
Direkte Kommunikation bevorzugt
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union konnte hierzu keine Einigung erzielt werden. Eine solche Regelung zählt daher derzeit nicht zu den Vorhaben der Bundesregierung.
Bayern setzt daher weiterhin auf hohe Standards und echte Qualität in der juristischen Ausbildung – verbunden mit der Freiheit der Universitäten, innovative und praxisnahe Bachelorangebote selbst zu gestalten.
Direkter Kontakt bevorzugt