Antwort 20.02.2026 von Christoph Schmid SPD
Das Jahr 2026 ist für die Erarbeitung von Reformen am Elterngeld vorgesehen. Änderungen könnten 2027 in Kraft treten.
Das Jahr 2026 ist für die Erarbeitung von Reformen am Elterngeld vorgesehen. Änderungen könnten 2027 in Kraft treten.
Ich bedauere diese Fehlinformation. Sie ist durch die leider sehr verspätete Antwort auf Ihre Frage vom 30.07.2024 entstanden.
Ein generelles Außerkraftsetzen von Grundrechten ist damit nicht verbunden.
In der Frage vom 13. November 2025 auf diesem Portal habe ich mich zum Referentenentwurf geäußert.
Eine erneute Kandidatur für ein Bürgermeisteramt schließe ich aus. Mehr über mich und meine Arbeit für Rahlstedt finden Sie unter: www.astrid-hennies.de.