Antwort 16.07.2026 von Lina Seitzl SPD
Sie sprechen einen Punkt an, der bei vielen psychotherapeutischen Praxen nachvollziehbar große Sorgen auslöst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die besondere gesetzliche Vorgabe gestrichen, nach der zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Zeiteinheit angemessen zu vergüten sind.