Antwort 17.03.2026 von Ulf Prange SPD
Das Finanzministerium rechnet im Verlauf des Jahres 2026 mit einer entscheidenden Klärung zur niedersächsischen Beamtenbesoldung des Bundesverfassungsgerichts
Das Finanzministerium rechnet im Verlauf des Jahres 2026 mit einer entscheidenden Klärung zur niedersächsischen Beamtenbesoldung des Bundesverfassungsgerichts
Zeiten der Kindererziehung werden rentenrechtlich angerechnet und können den späteren Rentenanspruch erhöhen. Auch bei der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszeiten entstehen, etwa wenn die Pflegekasse Rentenbeiträge für die pflegende Person zahlt.
Ich darf in den kommenden Wochen und Monaten Mitglied der von der Bundesregierung einberufenen Rentenkommission sein. Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Alterssicherungssystem zu erarbeiten.
Sehr geehrte Frau F.,