Antwort 01.10.2026 von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fest steht in jedem Fall:
Ein Großteil des Antisemitismus findet unterhalb der Strafbarkeitsgrenze statt.
Er ist nicht allein mit dem materiellen Strafrecht bekämpfbar.
Fest steht in jedem Fall:
Ein Großteil des Antisemitismus findet unterhalb der Strafbarkeitsgrenze statt.
Er ist nicht allein mit dem materiellen Strafrecht bekämpfbar.
Dabei muss dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang selbstverständlich ausreichend Rechnung getragen wird.
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
europäisch denken, lokal handeln