Antwort 16.02.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Wir planen derzeit keine Strafanzeigen in diesem Zusammenhang zu stellen.
Unabhängig davon steht es betroffenen Personen selbstverständlich frei, sich an zuständige Aufsichtsbehörden, Gerichte oder – sofern sie einen Verstoß gegen Unionsrecht sehen – auch an Organe der Europäischen Union zu wenden.
Klimaschutz und Waldschutz ergänzen sich: Wir wollen naturverträgliche Planung, schnellere Genehmigungen für passende Standorte und Ausgleichsmaßnahmen.