Frage von Ali R. • 21.10.2023
Antwort ausstehend von Kai Wegner CDU
Es ist jedoch so, dass der Bund nur für die Infrastruktur der Bahn zuständig ist. Was die konkrete Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs angeht, liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.
Stellt die Technische Prüfstelle – in Bayern der TÜV – bei der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung einen Täuschungsversuch fest, informiert sie hierüber die für den Fahrerlaubnisbewerber/die Fahrerlaubnisbewerberin zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Dass Gehwegschädenschilder installiert werden und dann nicht weiter gehandelt wird, ist natürlich fatal, das darf die Lösung nicht sein. Das Schild signalisiert Handlungsbedarf, der dann natürlich auch erfolgen sollte.