Frage von Anna S. • 03.08.2021
Antwort von Carsten Körber CDU • 27.08.2021
Der „Mulderadweg“ liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Der „Mulderadweg“ liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Ein generelles Tempolimit lehne ich ab.
Die geltende Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts hat sich bewährt.
(...) Fahrradwege enden oft im Nirgendwo. Dieser bauliche Zustand muss beendet werden. (...)