Frage von Martin N. • 29.05.2024
Antwort ausstehend von Damian Boeselager Volt
Ziel ist es den Verkehrslärm insgesamt zu reduzieren, auch mit über die Reifen hinaus gehenden Ansätzen.
Tatsächlich ist die EU bereits aktiv geworden. Seit 2021 dürfen neu auf den europäischen Markt gebrachte Reifen für PKW und LKW bestimmte Geräuschpegel nicht überschreiten.
Eine verpflichtende dB-Grenze allein für die Reifen von Pkw und Lkw halte ich nicht für zielführend, da der Verkehrslärm von mehr als der Beschaffenheit der Fahrzeugreifen abhängt.
Grundsätzlich gilt: Ein Beamter hat das Recht und zugleich die Pflicht, die Dienstkleidung während der Dienstzeit zu tragen.