Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Maximilian Krah | ID | 13 - Sachsen | Dagegen gestimmt | |
Constanze Krehl | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Joachim Kuhs | ID | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Sergey Lagodinsky | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Bernd Lange | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Katrin Langensiepen | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Peter Liese | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Sylvia Limmer | ID | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Norbert Lins | EVP | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Erik Marquardt | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
David McAllister | EVP | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Jörg Meuthen | ID | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Martina Michels | GUE/NGL | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Marlene Mortler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Ulrike Müller | RE | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Hannah Neumann | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Norbert Neuser | S&D | 17 - Bund | Dafür gestimmt | |
Angelika Niebler | EVP | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Niklas Nienaß | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Maria Noichl | S&D | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Jan-Christoph Oetjen | RE | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Jutta Paulus | Grüne/EFA | 17 - Bund | Dagegen gestimmt | |
Markus Pieper | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Dennis Radtke | EVP | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Guido Reil | ID | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt |
Mit dem Vorschlag über eine Verordnung zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet sollen bestimmte Vorschriften der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zeitweise ausgenommen werden.
Begründet wird dies damit, dass sexualisierte Gewalt an Kindern eine schwere Verletzung der Menschen- und Grundrechte darstellt. Damit soll gerechtfertigt werden, dass die Grundrechte an anderer Stelle eingeschränkt werden können, etwa bei der Vertraulichkeit der Kommunikation und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine solche Beschränkung muss notwendig und verhältnismäßig sein und das Wesen der Grundrechte und -freiheiten respektieren.
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll das Recht auf den Schutz der Vertraulichkeit beschränkt werden, um somit mehr Kontrolle über die elektronische Kommunikation zu erhalten. Durch den Einblick in diese sollen Hinweise auf mögliche sexualisierte Gewalthandlungen an Kindern gesammelt werden.
Kritik gab es von Seiten der europäischen Grünen/EFA-Fraktion. Demnach biete die Verordnung Kindern nicht etwa mehr Schutz, sondern setze sie und Erwachsene größeren Risiken aus. Genannt werden KI-Algorithmen1, die fälschlicherweise rechtmäßige private Darstellungen und Gespräche von Kindern und Erwachsenen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit und ihrem Sexualleben melden könnten. Damit werde gegen die Grundrechte von Millionen von Kindern und Erwachsenen verstoßen.
Cornelia Ernst, deutsche EU-Abgeordnete der Partei Die Linke, formulierte konkret, dass "das mit dieser Verordnung erlaubte Durchsuchen von elektronischer Kommunikation, insbesondere das Durchsuchen von Textnachrichten, eine schwerwiegende Verletzung der in den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der EU verankerten Rechte darstellt".
Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten hauptsächlich CDU/CSU-Abgeordnete und einige SPD-Abgeordnete dafür, dagegen stimmten Abgeordnete aus den Reihen der Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke sowie AfD. Auch wenn die deutschen Abgeordneten in der Mehrheit gegen die Verordnung stimmten, wurde der Vorschlag über die Verordnung mit insgesamt 537 Stimmen aller EU-Abgeordneten angenommen.
1 KI = Künstliche Intelligenz