Das Visum aus humanitären Gründen soll den Ländern die Möglichkeit geben, schutzbedürftigen Menschen auf legalem und sicherem Weg Zugang zu internationalem Schutz zu verschaffen. Da im Unionsrecht bisher keine rechtliche Grundlage für ein solches Visum besteht, fordert das Europäische Parlament in diesem Antrag die Kommission auf, Visa aus humanitären Gründen in Form einer Verordnung mit dem Titel "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines europäischen Visums aus humanitären Gründen" zu erlassen. Zum genannten schutzbedürftigen Personenkreis gehören u.a. allein oder mit Kindern reisende alleinstehende Frauen, weibliche Familienvorstände, schwangere und stillende Frauen, Menschen mit Behinderungen, junge Mädchen und ältere Frauen.
Die Kommission hat nun nach der erfolgten Zustimmung des Europäischen Parlaments bis März 2019 Zeit, einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
65% der MdEP stimmten dem Antrag zu, somit wurde dieser angenommen. Vor allem die Christdemokraten, Sozialdemokraten und die Grünen stimmten mit Ja.
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