Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Burkhard Balz | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Reimer Böge | CDU/CSU (EVP) | 15 - Schleswig-Holstein | Dafür gestimmt | |
Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Klaus Buchner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Udo Bullmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Reinhard Bütikofer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Birgit Collin-Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Michael Detjen | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Stefan Bernhard Eck | GUE/NGL | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Christian Ehler | CDU/CSU (EVP) | 4 - Brandenburg | Dafür gestimmt | |
Cornelia Ernst | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Ismail Ertug | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Jens Geier | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Sven Giegold | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Jens Gieseke | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt | |
Thomas Händel | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt |
Die Gesamtbevölkerung der indigenen Völker wird in weltweit über 70 Ländern auf 370 Millionen Menschen geschätzt. Damit machen sie circa 5% der Weltbevölkerung aus. Die kommunalen Rechte der indigenen Völker beruhe auf der traditionellen Besiedlung ihrer Gebiete. Das Gefühl der Zugehörigkeit, das sie mit diesen Gebieten verbinde, entspreche nicht dem in westlichen Gesellschaften üblichen Konzept des Eigentums. Die von indigenen Völkern besiedelten Gebiete machen weltweit etwa 22% der Landfläche aus und beherbergen schätzungsweise 80% der biologischen Vielfalt der Erde. Diese begrenzte und nicht erneuerbare natürliche Ressource sei ein wesentlicher Bestandteil des natürlichen Reichtums eines jeden Staates. Alle Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, in allen geeigneten internationalen Gremien das Bewusstsein für die Lage der Menschen- und Umweltrechte indigener Völker zu schärfen und sie im Rahmen ihrer Programme der Entwicklungszusammenarbeit stärker zu unterstützen. Dabei sei anzuerkennen, dass die indigenen Völker bei sämtlichen Beratungen über Themen, die sie betreffen könnten, konsultiert werden müssen.
Das EU-Parlament fordert, dass die privaten Sicherheitskräfte und die Angehörigen der Streitkräfte, die in den Gebieten der indigenen Völker unter Verletzung von deren Rechten eingesetzt sind, abgezogen werden und verurteilt die anhaltende Kriminalisierung von Verteidigern der Rechte indigener Völker. Es wird begrüßt, dass der Internationale Strafgerichtshof im Jahr 2016 erklärt hat, dass Landnahme und Umweltzerstörung die eigentlichen Ursachen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen sind und künftig zur Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen können. Begrüßt wird, dass der Europäische Rat den Schutz der Rechte indigener Völker in seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2017 zu einer Priorität erklärt hat. Weiterhin müsse das Thema „Rechte indigener Völker und Landnahme“ in die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die EU aufgenommen werden.
Joachim Zeller (CDU) erinnerte an die UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker. Diese anerkenne das Recht von Ureinwohnern auf Selbstbestimmung und Verfügungsgewalt über ihr Land und die dort lagernden Bodenschätze. Vier entscheidende Staaten hätten gegen die Verabschiedung gestimmt: Kanada, Australien, Neuseeland und die USA. Die Rechte indigener Völker würden weiterhin in den meisten Fällen missachtet, wenn es um die Ausbeutung von Ressourcen gehe. Die UN-Erklärung könne nur wirksam werden, wenn sie Eingang in rechtsverbindliche internationale Verträge oder in nationale Gesetzgebung fände. Bei der Anerkennung der Rechte von Ureinwohnervölkern auf Selbstbestimmung und besonders beim Schutz vor Raub ihres Landes hätten die EU-Staaten bisher weitestgehend versagt.
Weiterführendes:
Mitteilung der Kommission zum EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor
Lexikon der Nachhaltigkeit: Eintrag zu Landraub
Der Konflikt um die Ressource Land: Materialsammlung für Schülerinnen und Schüler