Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Thomas Händel | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Rebecca Harms | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Martin Häusling | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Hans-Olaf Henkel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Maria Heubuch | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Nadja Hirsch | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Iris Hoffmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Monika Hohlmeier | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Dieter Peter Jahr | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Sylvia-Yvonne Kaufmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Enthalten | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Wolf Klinz | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Dieter-Lebrecht Koch | CDU/CSU (EVP) | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Arndt Kohn | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Bernd Kölmel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | Dagegen gestimmt | ||
Dietmar Köster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Werner Kuhn | CDU/CSU (EVP) | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dagegen gestimmt | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Werner Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Jo Leinen | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Peter Liese | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Arne Lietz | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Norbert Lins | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt |
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen des EU-Parlaments hat einen Entschließungsantrag über die Änderung der Zusammensetzung und des Wahlverfahrens der Europäischen Union ausgearbeitet und dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Die Sitzverteilung muss vor jeder Legislaturperiode neu beschlossen werden, da noch keine adäquate Lösung zur Berechnung nach einer mathematischen Formel gefunden wurde. Nach einigen Änderungsanträgen der verschiedenen Fraktionen wurde schließlich der Antrag mit folgende Punkten inhaltlich definiert:
Erstens: Die maximale Sitzanzahl wird auf 750 beschränkt. (zuzüglich des oder der Präsident*in)
Zweitens: Die Sitzverteilung richtet sich nach der degressiven Proportionalität. D.h. die EU-Mitgliedsstaaten entsenden die Abgeordneten proportional entsprechend ihrer Bevölkerungszahl. So soll verhindert werden, dass ein bevölkerungsschwächerer Staat durch mehr Abgeordnete repräsentiert wird, als ein Staat mit einer höheren Bevölkerungszahl. Außerdem soll ein Staat mindestens 6, maximal jedoch 96 Abgeordnete entsenden können.
Drittens: Sollte das Vereinigte Königreich zu den EU-Wahlen 2019 noch Mitglied des Parlamentes sein, entsendet es wie in der vorigen Legislatur 73 Abgeordnete. Nachdem der Brexit vollzogen wurde und Großbritannien aus der EU ausgetreten ist, werden die 73 freien Plätze zum Teil auf das Parlament aufgeteilt. 27 der Sitzplätze werden anteilig an verschiedene Mitgliedstaaten vergeben, um die Schwankung der Bevölkerungszahlen zu berücksichtigen und die degressive Proportionalität besser anzuwenden. Dabei war es entscheidend, dass aufgrund der demografischen Entwicklungen kein Staat Sitze verliert. Die restlichen Plätze dienen als "Reserve" für eventuelle Erweiterungen des Parlaments zu einem späteren Zeitpunkt, da die Sitzanzahl 750 +1 nicht übersteigen darf.
Im ursprünglichen Antrag sollten EU-Bürger auch Abgeordnete über transnationale Listen wählen können. Dahingehend wäre ein Erst- und Zweitstimmensystem eingeführt worden. Wie gewohnt würde einerseits der Kandidat aus dem regionalen Wahlkreis des Staates mit der Erststimme gewählt werden. Andererseits sollte es transnationale Listen für die Zweitstimme geben, die als Wahlkreis die komplette Europäische Union umfasst und es ermöglicht auch Kandidaten anderer EU-Staaten der verschiedenen Fraktionen zu wählen. An der Spitze dieser Listen der politischen Familien stehen jeweils die Anwärter auf das Amt des Präsidenten der EU-Kommission. Durch angenommene Änderungsanträge der Linken, Christdemokraten und Konservativen wurde der entsprechende Artikel jedoch entfernt.
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und der Liberalen angenommen. Die Grünen, Linken, die Konservativen, die beiden Fraktionslosen sowie die Abgeordneten der Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie und die Abgeordneten der Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit lehnten den Antrag jedoch ab.
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