Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Rebecca Harms | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Martin Häusling | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Hans-Olaf Henkel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Maria Heubuch | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Nadja Hirsch | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Iris Hoffmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Monika Hohlmeier | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Dieter Peter Jahr | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Sylvia-Yvonne Kaufmann | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Wolf Klinz | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Dieter-Lebrecht Koch | CDU/CSU (EVP) | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Arndt Kohn | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Bernd Kölmel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | Dafür gestimmt | ||
Dietmar Köster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Werner Kuhn | CDU/CSU (EVP) | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dafür gestimmt | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Werner Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Jo Leinen | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Peter Liese | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Arne Lietz | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Norbert Lins | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Barbara Lochbihler | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt |
Axel Voss (CDU) sprach sich für den Entwurf seines Rechtsausschusses aus. Es gehe dabei um die Beendigung der Ausbeutung der europäischen Künstler*innen, die im Internet stattfinde. Große US-Plattformen wie Google und Facebook, die seit Jahren Riesengewinne einführen, seien zur Verantwortung zu ziehen. Außerdem gehe es bei dieser Reform darum, existierendes Recht – Urheberrecht und das Grundrecht auf Eigentum – in eine Balance zu bringen.
Die schottische Abgeordnete Catherine Stihler (S&D) bemerkte, dem gesamten Parlament sei es ein Anliegen, Künstler und kulturelle Vielfalt in Europa zu schützen. Jedoch sei der umstrittene Artikel 13 in der Ausführung des Rechtsausschusses nicht tragbar. Der Artikel sei sowohl von UN-Sonderberichterstatter David Kaye als auch von seiten des World-Wide-Web-Begründers Tim Berners-Lee ernsthaft kritisiert worden. Darüber hinaus habe sie am Tag zuvor eine Petition überreicht bekommen, die von nahezu einer Million Menschen unterzeichnet wurde. Allein diese Tatsachen würden genug Anlass sein, über die Reform im Plenum zu diskutieren, anstatt sie ohne parlamentarische Auseinandersetzung zu beschließen. Deshalb rief sie dazu auf, gegen die Reform zu stimmen.
Die EU-Urheberrechtsreform war von vielen Fragen und Diskussionen begleitet. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen und erläutern die Hintergründe:
1. Worüber wurde abgestimmt?
Eine Reform des EU-Urheberrechts wurde am 20. Juni durch den Rechtsausschuss beschlossen. Die Richtlinie soll das Urheberrecht auf europäischer Ebene aus Sicht der Befürworter*innen zukunftsfähig machen.
Kritik gibt es insbesondere an zwei Punkten:
- der Einführung eines Upload-Filters auf Internetportalen, durch den das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material verhindert wird.
- ein sogenanntes Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene, durch das Urheber und Verleger für kurze Texte und Nachrichteninhalte vergütet werden
Kritiker*innen befürchten, dass beides negative Auswirkungen auf die Entfaltungsmöglichkeiten im Internet haben könnte.
Das EU-Parlament hat am 5. Juli 2018 über die umstrittene Reform abgestimmt. Mit 318 (53 %) zu 278 (47 %) Stimmen wurde die Reform abgelehnt. Zu einer erneuten Abstimmung über die Änderungsanträge wird es voraussichtlich im September kommen. Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten 36 dafür, 49 dagegen, 11 waren nicht beteiligt. Die CDU/CSU-Abgeordneten stimmten geschlossen für die Reform, die SPD-, FDP- sowie Linken-Abgeordneten geschlossen dagegen. Die anderen Fraktionen waren geteilter Meinung.
2. Was sagen die Abgeordneten?
Der CDU-Abgeordnete und Mitglied im EU-Rechtsausschuss Axel Voss möchte mit der neuen Richtlinie den Herausforderungen des modernen Internets gerecht werden. Die letzte Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft reiche 17 Jahre zurück und das Internet habe sich in diesen zurückliegenden Jahren massiv verändert. Vor allem Nachrichtenverlage und unbekanntere Künstler*innen würden aufgrund der Geschäftsmodelle von Online-Plattformen und Nachrichten-Portalen nicht bezahlt. Der Vorschlag des Ausschusses sehe vor, gerechte Entlohnung für geleistete Arbeit sowohl in der physischen als auch in der Online-Welt geltend zu machen.
Kritische Stimmen zur neuen Vorschrift lauten: einheitliche Standards für ganz Europa seien sinnvoll und eine faire Vergütung für Urheber*innen wichtig. Dennoch sei der Reformversuch eine zu große Gefahr für das freie Netz. Kritik erhält dieser vor allem aufgrund zweier Artikel. Das Leistungsschutzrecht (Artikel 11) fordert, Presseverleger*innen das Recht einzuräumen, für Textauszüge Geld von Suchmaschinen und anderen Onlinediensten zu verlangen. Dies würde laut Kritiker*innen schließlich dazu führen, dass Suchmaschinen und soziale Netzwerke keine Verlinkungen mehr zulassen und verbreiten würden. Damit verlieren die Pressevertreter*innen enorm an Reichweite und somit auch an Einnahmen.
Artikel 13 befugt die Urheber*innen, Online-Plattformen unmittelbar haften zu lassen, wenn Nutzer*innen das Urheberrecht verletzen. Und dies nicht erst, wenn sie die Rechteinhaber*innen darauf hinweisen, sondern bereits im Moment des Hochladens. In der Einführung eines sogenannten Upload-Filters sehen Kritiker*innen eine noch größere Gefahr, weil eine menschliche Überprüfung bei der Menge an Daten nicht händelbar sei. Stattdessen müssten in einem solchen Fall Algorithmen die Filterfunktion übernehmen und damit jeden einzelnen Upload inklusive Bilderkennung überprüfen. Weil diese aber nicht zwischen einer Urheberrechtsverletzung einerseits und Satire, Kunst, Kommentar oder einem Zitat andererseits unterscheiden können, fürchten Kritiker*innen massive Zensur. Außerdem käme es zu enormen Kollateralschäden, weil der Upload-Filter nicht nur für große Player wie YouTube und Facebook gilt, sondern auch für kleine und mittelständische Websites wie beispielsweise Nachbarschaftsnetzwerke oder Foren, deren Struktur von nutzergenerierten Inhalten nicht auf Urheberrechtsverletzung aufbaut.
Laut der EU-Abgeordneten und Mitglied des Rechtsausschusses Julia Reda (Piraten) gehe die Richtlinie ein paar zaghafte Schritte in die richtige Richtung. Beispielsweise gebe es bisher keine europaweite verpflichtende Urheberrechtsaufnahme zu Bildungszwecken, die nun aber in der Richtlinie erstmals geregelt werden soll. Jedoch seien die Artikel 11 und, insbesondere, Artikel 13 nicht vereinbar mit dem Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit.
In ihrem Alternativvorschlag sieht Reda vor, dass Plattformen Lizenzen erwerben müssen, die Userinhalte aktiv aufbereiten und monetarisieren. Dabei gehe es um die Vergütung der Urheber und nicht um das Filtern, welches unweigerlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führe.
Eine Ablehnung der Vorschrift im Plenum sei also nicht als Absage an das Gesamtpaket, sondern gegen die Entscheidung des Rechtsausschusses zu verstehen.
Auch Tiemo Wölken (SPD), stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses, sieht Upload-Filter als Gefährdung für die Meinungs- und Kunstfreiheit. Algorithmen seien nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Auch das Leistungsschutzrecht stärke die Position der Urheber*innen nicht, sondern erschwere eher die Situation kleinerer Verlage. Damit diese überhaupt eine Online-Leserschaft fänden, seien sie darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden.
Wölken unterstützt mit seiner Partei einen Kompromiss, der eine sogenannte Vermutungsregelung einführt. Diese erlaube es Presseverleger*innen, in eigenem Namen gegen die Verletzung der Rechte der Journalist*innen zu klagen, sodass die Rechtsdurchsetzung gegen große Plattformbetreiber einfacher sei, ohne diese ihrer Rechte zu berauben.
3. Wer hat Interesse an der Umsetzung der Richtlinie in ihrer aktuellen Form?
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger besteht in Deutschland bereits seit 2013. Die Einführung des Gesetzes wurde von Kritiker*innen häufig als lobbygetrieben bemängelt. In einer Anhörung im Bundestag im Herbst 2014 forderten deshalb Urheberrechtsexpert*innen, das Leistungsschutzrecht wieder abzuschaffen. Das Gesetz schade den Presseverlagen am meisten und führe zur Monopolisierung, da alternative Suchmaschinen nicht mit dem Branchenführer Google mithalten könnten.
Trotz der scharfen Kritik und der Probleme auf deutscher Gesetzesebene ist die Reform in das EU-Parlament gegangen. Während der Verhandlungen in Deutschland war der Axel-Springer-Verlag als Befürworter des Leistungsschutzrechtes aufgefallen. Auf EU-Ebene warb Günther Oettinger, zu dieser Zeit noch Kommissar für Digitales, für die Umsetzung des Leistungsschutzrechtes. Diesem wurde wiederholt Nähe zum Springer-Verlag nachgesagt, weshalb Kritiker*innen den Entwurf als einen von Konzerninteressen geleiteten ansehen.
4. Wie geht es weiter?
Nachdem die Empfehlung des Rechtsausschusses für die Annahme des Urheberrechtsentwurfes abgelehnt wurde, wird im September über Änderungsanträge zum Gesetzentwurf abgestimmt. Damit wurde auch ein sogenannter Trilog zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament verhindert, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
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