Seit 1971 gewährt die EU Entwicklungsländern besondere Vorteile beim Export von Gütern in die EU durch Zollvergünstigungen. Die EU geht davon aus, dass sich die wirtschaftliche Situation in vielen Ländern gebessert hat, während einige auch weiterhin unter großer Armut leiden. Ziel der neuen Regelung ist es, Armut global weiter zu reduzieren und zur Umsetzung der Millennium-Ziele beizutragen. Der neuen Regelung liegt die Position zugrunde, auf dem Weltmarkt erstarkte Länder nicht weiter zu fördern und sich stattdessen auf besonders bedürftige Länder zu konzentrieren.
Die alte Regelung wurde nun insofern verändert, dass die Anzahl von vorher 176 auf 80 begünstigte Länder reduziert wird. Zu den nicht weiter profitierenden Ländern gehören Russland, Brasilien und Saudi-Arabien. Während einige Länder also keine Vergünstigungen mehr erhalten, sollen andere verstärkt gefördert werden.