Im Europäischen Parlament gab es eine Mehrheit von 500 zu 63 Stimmen für neue Tabakrichtlinien. 60 Parlamentarier enthielten sich, 143 waren nicht beteiligt.
Danach soll es u.a. folgende Änderungen geben:
Warnhinweise in Bildform sollen 65% der Verpackungsfläche ausmachen (statt wie bisher 30% der Vorder- und 40% der Rückseite).
Päckchen, die weniger als 20 Zigaretten enthalten, dürfen nicht verkauft werden, da diese für jüngere Konsumenten erschwinglicher wären.
Verbot von Aromastoffen in Zigaretten und Drehtabak
Verbot von Menthol ab 2020
Weiterhin zugelassen sind verschiedene Geschmackssorten für Wasserpfeifentabak
Verbot besonders schädlicher Zusatzstoffe (Zucker weiterhin erlaubt)
Außerdem wird eine einheitliche Regelung für E-Zigaretten vorgeschlagen. Diese fallen bis dato unter keine EU-weite Richtlinie. Der Vorschlag lautet: E-Zigaretten mit einem Nikotingehalt über einem Wert von 20mg/ml müssen als Arzneimittel zugelassen werden. Liegt der Nikotingehalt unter dem Schwellenwert sind sie frei verfügbar, solange sie entsprechende gesundheitsbezogene Warnhinweise führen.
Am 14. März wird der Ministerrat den Text voraussichtlich verabschieden. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Forderungen rechtskräftig umzusetzen.