Als Teil des sog. "EU-Sixpacks" legt diese Verordnung Regeln für Inhalt, Vorlage und Prüfung von Stabilitätsprogrammen fest. Hinzu kommen Regeln für die Beobachtung der Umsetzung der Stabilitätsprogramme.
Sinn und Zweck dieser Verordnung ist die frühzeitige Erkennung übermäßiger Defizite bei Euro-Mitgliedstaaten und eine bessere Überwachung der Wirtschaftspolitik.