Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Jan Philipp Albrecht | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 15 - Schleswig-Holstein | Dagegen gestimmt | |
Alexander Alvaro | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Burkhard Balz | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Lothar Bisky | DIE LINKE | 5 - Brandenburg | Dagegen gestimmt | |
Reimer Böge | CDU/CSU (EVP) | 15 - Schleswig-Holstein | Dafür gestimmt | |
Franziska Brantner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt | |
Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Udo Bullmann | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Reinhard Bütikofer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt | |
Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Georgios Chatzimarkakis | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 12 - Saarland | Dafür gestimmt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Creutzmann | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 11 - Rheinland-Pfalz | Nicht beteiligt | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Christian Ehler | CDU/CSU (EVP) | 5 - Brandenburg | Nicht beteiligt | |
Cornelia Ernst | DIE LINKE | 13 - Sachsen | Dagegen gestimmt | |
Ismail Ertug | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 6 - Hamburg | Dafür gestimmt | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Jens Geier | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Sven Giegold | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Nicht beteiligt |
Das SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA regelt die Übermittlung europäischer Bankdaten an US-amerikanische Behörden. Ziel ist die Aufdeckung von Geldströmen, die zur Finanzierung des internationalen Terrors getätigt werden.
In erster Linie bezeichnet SWIFT eine in Belgien ansässige, weltweit agierende Genossenschaft von Geldinstituten mit dem Namen Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication. Hauptgeschäftsfeld dieses Finanzdienstleisters ist der internationale Datenverkehr zwischen Banken und anderen Finanzinstituten über ein eigenes Kommunikationsnetzwerk. Über SWIFT laufen fast alle grenzüberschreitenden Transaktionen europäischer Banken ab.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlangten US-amerikanische Behörden im Zuge ihres "Kriegs gegen den Terror" Zugang zu diesen Daten. Dieser Zugriff erfolgte im Einvernehmen mit dem Unternehmen, aber ohne rechtliche Grundlage zwischen Europa und den USA. Möglich wurde dies, da die Daten direkt von Servern des Unternehmens in den USA abgerufen werden konnten. Seit Jahresanfang 2010 jedoch laufen die entsprechenden Daten nur noch über Server in den Niederlanden und in der Schweiz.
Um den Transfer der Bankdaten auf eine rechtliche Grundlage zu setzen, handelten USA und EU das sogenannte SWIFT-Abkommen aus. Dieses setzt nun die Rahmenbedingungen für den Transfer von Bankdaten an das Terrorist Finance Tracking Programme (TFTP), welches beim US-amerikanischen Finanzministerium angesiedelt ist. Angaben über Namen, Adresse, Kontonummer sowie über Betrag und Empfänger werden hierbei weitergegeben und für fünf Jahre in den USA gespeichert. Alle Überweisungen europäischer Bankkunden ins Ausland der Europäischen Union werden erfasst. Innereuropäische Transaktionen sind also nicht betroffen. Abgerufen werden stets große Datenmengen und nicht die Daten einzelner Personen, da die Suche nur anhand bestimmter Länder und bestimmter Zeiträume eingegrenzt wird. Durch diese Praxis können also massenhaft Daten unbeteiligter Personen in die Hände der US-Behörden gelangen.
Werden Daten im Zuge des SWIFT-Abkommens an US-Behörden weitergereicht, werden die betreffenden Personen nicht darüber informiert. Auch ein Widerspruchsrecht kann nicht von ihnen gelten gemacht werden, da nach US-amerikanischem Datenschutzgesetz verfahren wird, das nur für US-Bürger und legal in den USA lebende Personen gilt.
Eine erste Fassung des Abkommens wurde im Februar diesen Jahres nach kontroversen Debatten vor allem wegen Datenschutzbedenken vom Europaparlament abgelehnt, das damit seine durch den Lissabon-Vertrag gestärkte Position im europäischen Institutionengefüge deutlich machte.
Die nach Ablehnung des ersten Entwurfs angeregte Kontrollfunktion von Seiten der EU soll nun Europol, das europäische Polizeiamt, übernehmen. Des Weiteren soll vor Ort in den USA ein Vertreter der EU die Auswertung der Daten überwachen. Von der Beteiligung einer europäischen Justizbehörde wird weiterhin abgesehen. Europol muss einem Zugriff der US-Behörden zustimmen und kann im Gegenzug selbst auf die Daten der Amerikaner zurückgreifen. Der Agentur kommt also eine Doppelfunktion zu - als Kontrollinstanz und gleichzeitig als Empfänger der weitergeleiteten Daten.
Als Zugeständnis an die Bedenken des Europaparlaments ist die Einführung einer innereuropäischen Lösung geplant, in der die Daten direkt von der EU ausgewertet werden. Eine solche würde Übermittlungen großer Datensätze an US-amerikanische Behörden überflüssig machen.
Vertreter der USA und der EU haben den Vertrag am 28. Juni bereits unterzeichnet. Mit der Zustimmung des Europaparlaments kann das Abkommen nun also zum 01. August in Kraft treten.