Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alexander Graf Lambsdorff | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Matthias Groote | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Gerald Häfner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 2 - Bayern | Nicht beteiligt | |
Thomas Händel | DIE LINKE | 2 - Bayern | Enthalten | |
Rebecca Harms | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Jutta Haug | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Martin Häusling | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Nadja Hirsch | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Monika Hohlmeier | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Dieter Peter Jahr | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Jeggle | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Nicht beteiligt | |
Petra Kammerevert | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Martin Kastler | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Ska Keller | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 5 - Brandenburg | Enthalten | |
Christa Klaß | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Wolf Klinz | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 7 - Hessen | Nicht beteiligt | |
Jürgen Klute | DIE LINKE | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Dieter-Lebrecht Koch | CDU/CSU (EVP) | 16 - Thüringen | Dafür gestimmt | |
Silvana Koch-Mehrin | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Holger Krahmer | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Constanze Krehl | SPD (S&D) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Kreissl-Doerfler | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Werner Kuhn | CDU/CSU (EVP) | 8 - Mecklenburg-Vorpommern | Dafür gestimmt | |
Bernd Lange | SPD (S&D) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt |
Laut Beschluss des EU-Parlaments soll der Internetzugang eines Users, der urheberrechtsgeschützte Dateien herunterlädt, nicht mehr ohne ein "faires und unparteiliches Verfahren" gekappt werden. Betroffene Internetnutzer sollen außerdem das Recht auf eine "effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung" erhalten. Darauf hatte das Europäische Parlament zuvor gegenüber dem EU-Rat gedrängt. Nicht durchsetzen konnten sich eine Gruppe von Parlamentariern dagegen mit der Forderung nach einem richterlichen Beschluss, der für die Verhängung einer Netzsperre notwendig sein sollte.
Ob und aus welchem Anlass einem User künftig der Zugang zum Internet gesperrt werden kann, fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Dabei sollen die einzelstaatlichen Regelungen auf Grundlage der Bürgerrechte erfolgen, die in der Europäischen Konvention für den Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten verankert sind. Im Rahmen des verabschiedetenen Telekommunikationsrechts hat das Europäische Parlament erstmals auch festgeschrieben, dass "das Internet für die Bildung und die praktische Ausübung der Meinungsfreiheit und den Zugang zu Information von wesentlicher Bedeutung ist."
Durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments findet der monatelange Streit um eine tiefgreifende Reform des EU-Telekommunikationsrechts ("Telekom-Paket") einen Abschluss.
Kritiker des Telekom-Pakets erkennen zwar Verbesserungen in dem verabschiedeten Gesetz an, bemängeln jedoch die wenig konkreten Formulierungen. Durch diese würde beispielsweise die umstrittene "Three Strikes Out"-Regelung, durch die ein User bei dreimaligem Urheberrechtsverstoß der Internetzugang gesperrt werden kann, nicht explizit ausgeschlossen.
Im Rahmen des Telekommunikations-Pakets beschloss das EU-Parlament außerdem,
dass Mobilfunkkunden bei Wechsel des Anbieters künftig innerhalb eines Werktages die Rufnummer übertragen lassen können,
dass sog. Cookies nur nach Zustimmung des Verbrauchers abgelegt werden dürfen.
Die Neuregelungen sollen spätestens 2011 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis gesamtes EU-Parlament:
Ja: 510
Nein: 40
Enthaltungen: 24