Laut der Regelung soll Eurosur ein "Kommunikationsnetzwerk, das die Erkennung, Vermeidung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und grenzüberschreitenden Kriminalität verbessern soll" darstellen. Gleichzeitig soll es auch zur Rettung von in Gefahr befindlichen Zuwanderern eingesetzt werden. Außerdem wurden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bei der Anwendung von Eurosur den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu beachten. Danach dürfen Flüchtlinge nicht an einen Ort zurückgeschickt werden, wenn damit das Leben oder die Freiheit der Flüchtlinge bedroht sei.
Auch der Schutz von personenbezogenen Daten darf durch Eurosur nicht beeinträchtigt werden. Die Regelung schreibt demnach vor, dass der Austausch von personenbezogenen Daten, durch Eurosur, eine Ausnahme bleiben muss und datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Allerdings wird die Nutzung von Eurosur untersagt "um einem Drittland Informationen zu übermitteln, die dazu verwendet werden könnten, Personen ausfindig zu machen, deren Antrag auf internationalen Schutz noch geprüft wird oder die ernsthaft gefährdet sind, Opfer von Folter, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe oder einer anderen Verletzung der Grundrechte zu werden."