Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jan Philipp Albrecht | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 15 - Schleswig-Holstein | Dafür gestimmt | |
Alexander Alvaro | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Burkhard Balz | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dafür gestimmt | |
Lothar Bisky | DIE LINKE | 5 - Brandenburg | Nicht beteiligt | |
Reimer Böge | CDU/CSU (EVP) | 15 - Schleswig-Holstein | Dafür gestimmt | |
Franziska Brantner | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Elmar Brok | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Udo Bullmann | SPD (S&D) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Reinhard Bütikofer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Georgios Chatzimarkakis | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 12 - Saarland | Nicht beteiligt | |
Michael Cramer | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Jürgen Creutzmann | FDP/FREIE WÄHLER (ALDE) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dafür gestimmt | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Christian Ehler | CDU/CSU (EVP) | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt | |
Cornelia Ernst | DIE LINKE | 13 - Sachsen | Enthalten | |
Ismail Ertug | SPD (S&D) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dafür gestimmt | |
Knut Fleckenstein | SPD (S&D) | 6 - Hamburg | Dafür gestimmt | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dafür gestimmt | |
Evelyne Gebhardt | SPD (S&D) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Jens Geier | SPD (S&D) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Sven Giegold | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Norbert Glante | SPD (S&D) | 5 - Brandenburg | Dafür gestimmt |
Angeregt wurde der Entschliessungsantrag der EU zur Besteuerung von Finanzgeschäften durch die Geschehnisse rund um das Gipfeltreffen der G20 in Pittsburgh im September 2009, wo bereits internationale Untersuchungen zur Besteuerung von Finanzgeschäften eingeleitet worden sind. Das Parlament forderte rasche Fortschritte, um zu gewährleisten, dass der Finanzsektor künftig auf faire Weise zur positiven Entwicklung der Finanzwirtschaft beiträgt. Diese Forderung ist in erster Linie in Reflexion der enormen Kosten und Folgen der Finanzkrise für die Realwirtschaft, Steuerzahler, Verbraucher, öffentlichen Dienste und Gesamtwirtschaft entstanden.
Ein weiterer Grund, die Besteuerung von Finanzgeschäften voran zu treiben ist, dass mehrere Mitgliedsstaaten bereits eine solche Steuer forderten. Dies und die neuen Regulierungsinitiativen, beispielsweise Maßnahmen gegen Steueroasen, Steuerschlupflöcher oder die Verwendung von Transaktionsregistern für die Registrierung von Derivaten, schufen einen veränderten Kontext für die hier debattierten politischen Maßnahmen.
Ein anderer Punkt, der für eine neuartige Steuer auf Geschäfte am Finanzmarkt spräche, ist die Tatsache, dass der Umfang von Finanzgeschäften verglichen mit dem Handelsvolumen bei Gütern und Dienstleistungen enorm und rasch gestiegen ist. Die Staats- und Regierungschefs der G20 haben eine kollektive Verantwortung, die sozialen Auswirkungen der Krise abzufedern, in ihren Staaten und den Entwicklungsländern. Eine Steuer, wie sie hier besprochen wird, würde beitragen, die verursachten Kosten zu decken.
Bei der Ausarbeitung der EU-Strategie sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
1.frühere Erfahrungen mit Steuern auf Finanzgeschäfte, vor allem in Bezug auf Steuerflucht und Abwanderung von Kapital- oder Dienstleistungen an alternative Standorte und die Auswirkungen auf einzelne Investoren und kleinere und mittlere Unternehmen
2.die Vor- und Nachteile der Einführung von Steuern auf Finanzgeschäfte allein in der EU und verglichen mit ihrer Einführung weltweit
3.das Potential nennenswerter Einkünfte aus dieser Steuer verglichen mit anderen Steuerquellen, ihren Erhebungskosten und der Aufteilung der Einkünfte untereinander
4.die Bewertung potentieller Einkünfte angesichts einer Steigerung der Transaktionskosten in allen betroffenen Märkten und im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und zu Verbrauchern
5.das Potential, das Preisniveau und die Stabilität kurz- und langfristig zu beeinträchtigen
6.das Abmildern der negativen Nebenwirkungen, die mit indirekten Steuern auf das Ansammeln von Kapital verbunden werden
7.der Beitrag der Steuer zur Stabilisierung der Finanzmärkte und seine Wirkung auf das Übermaß an kurzfristigem Börsenhandel und Spekulation sowie die Transparenz solcher Geschäfte
8.ob eine Steuer künftige Finanzkrisen verhindern könnte, indem eine bestimmte Art "unerwünschter Geschäfte" ins Visier genommen wird, welche genauer durch die Kommission festgelegt werden sollen
In jedem Fall soll bei einer Lösung verhindert werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigt wird oder dass nachhaltige Investitionen, Innovationen und Wachstum, die der Realwirtschaft und der Gesellschaft zugute kommen, behindert werden.
Auch soll die Tatsache beachtet werden, dass der Bankensektor gesundes Kapital aufbauen muss, dass die Fähigkeit des Bankensystems, Investitionen in der Realwirtschaft zu finanzieren gewährleistet und einer übermäßigen Risikobereitschaft entgegengewirkt werden muss.
Eine Steuer auf Finanzgeschäfte ist als Beitrag zum EU-Haushalt zu bewerten. Dazu gehört, zu prüfen, inwieweit sie genutzt werden kann, um die Anpassung an den Klimawandel, dessen Eindämmung für Entwicklungsländer und die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit zu stützen.
Der Antrag wurde mit einer klaren Mehrheit von 536 Stimmen angenommen. Dagegen sprachen sich lediglich 80 Abgeordnete des EU-Parlaments aus.