Die Richtlinie sieht die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Vorschriften zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten (nicht Inhalte) von Festnetz-, Handy- und Internetkommunikation von mindestens sechs Monaten und maximal zwei Jahren vor. Mit dem Ziel der Aufklärung von Straftaten und der Terrorismusbekämpfung sollen Daten aus Telefonaten, Kurzmitteilungen und Internetnutzungen gespeichert, verwaltet und ausgewertet werden dürfen.
Die Richtlinie war im Vorfeld wegen der geplanten Eingriffe in die Privatsphäre angesichts der massiven Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf heftige Kritik von zivilgesellschaftlichen Verbänden gestoßen. Das EU-Parlament nahm den Entwurf schließlich mit 378 zu 197 Stimmen an. Ohne Änderungen übernahm der Ministerrat die Vorlage einige Monate später.
Im Juli 2007 klagte Irland gegen die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Begründung, dass diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft falle, da sie zur Verbrechensbekämpfung diene. Ein Urteil wird 2008 erwartetet. In Deutschland hat sich der Bundestag bereits mit einer Umsetzung der Richtlinie beschäftigt.