November 2022
Im Herbst 2020 reichten wir eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, um Unterlagen der Bundestagsverwaltung zu Parteifinanzen zu erhalten. Im November 2022 wies das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde ab, mit der Konsequenz, dass die Öffentlichkeit u.a. nicht mehr nachvollziehen kann, ob und mit welcher Intensität die Bundestagsverwaltung fragwürdigen Parteispenden nachgeht oder wie sie Verstöße von Parteien bewertet. Bemerkenswert bei der Entscheidung war, wer daran beteiligt war: Stephan Harbarth, Vorsitzender des Ersten Senats und Präsident des Bundesverfassungsgerichts, aber eben auch ein langjähriger Parteipolitiker. Zwischen 2009 und 2018 saß Harbarth für die CDU im Deutschen Bundestag, zuletzt war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion.