Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Lars HerrmannLars HerrmannAfD154 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD209 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Enthalten
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Nicht beteiligt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Nicht beteiligt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Nicht beteiligt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannDIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD75 - Berlin-Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Enthalten
Portrait von Matthias HöhnMatthias HöhnDIE LINKE66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.