Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA) 2019/2020

Der Bundestag stimmt am 09. Mai 2019 über den Antrag der Bundesregierung zur Einsatzverlängerung der Bundeswehr der NATO-Mission MINUSMA ab; das erste Mal wurde der Einsatz im Jahr 2013 genehmigt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und B90/Grüne wurde der Antrag angenommen. Gegen den Antrag stimmten die AfD- und die Linksfraktion, ebenso einige wenige Abgeordnete aus den Fraktionen SPD und B90/Grüne.

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Dafür gestimmt
485
Dagegen gestimmt
153
Enthalten
2
Nicht beteiligt
69
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Solange ein Mandat des Sicherheitsrates vorliege, solle die Bundeswehr an der Multidemensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) beteiligt sein, heißt es in dem Regierungsantrag. Längstens solle die Beteiligung jedoch bis zum 31. Mai 2019 dauern. Die Stabilisierung des Landes sei "eine der dringendsten Aufgaben in der Sahel-Region". Mit dem Antrag der Bundesregierung wird der Bundestag nun aufgefordert, der Verlängerung des Einsatzes der Bundeswehr in Mali über ein weiteres Jahr zuzustimmen.


Für die an MINUSMA beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich laut Bundesregierung folgende Tätigkeiten:

  • Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beobachtungs- und Beratungsaufgaben;
  • Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben, auch zur Unterstützung von Personal in den EU-Missionen in Mali;
  • Aufklärung und Beitrag zum Gesamtlagebild;
  • Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit;
  • Lufttransport in das Einsatzgebiet und innerhalb des Einsatzgebietes von MINUSMA sowie Unterstützung bei der Verlegung und der Folgeversorgung von Kräften von MINUSMA;
  • Einsatzunterstützung durch ggf. temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchs des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen;
  • auf Anforderung der Vereinten Nationen Ausbildungshilfe für VN-Angehörige in Hauptquartieren der Mission.

Bereitgestellt werden sollen hierfür:

  • Führung und Führungsunterstützung;
  • Sicherung und Schutz;
  • Aufklärung;
  • Militärisches Nachrichtenwesen;
  • Sanitätsdienstliche Versorgung;
  • militärische Zusammenarbeit (CIMIC) einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste;
  • Lufttransport einschließlich logistischer und sonstiger Unterstützung;
  • Personal zur Verwendung in den für MINUSMA gebildeten Stäben und Hauptquartieren;
  • bei Bedarf Luftbetankung einschließlich logistischer und sonstiger Unterstützung.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und B90/Grüne wurde der Antrag angenommen. Gegen den Antrag stimmten die AfD- und die Linksfraktion sowie einige wenige Abgeordnete aus den Fraktionen SPD, darunter Hilde Mattheis und Cansel Kiziltepe, und B90/Grüne, Erhard Grundl, Sylvia Kotting-Uhl und Canan Bayram.

Christoph Matschie (SPD) meint, dass es Entwicklung und Frieden nicht geben kann, wenn staatliche Autorität nicht funktioniere. Deshalb unterstütze die Bundesrepublik Deutschland die malische Regierung und die dortige Entwicklung. Ohne Stabilität sei auch keine Entwicklung möglich.

Henning Otte (CDU) unterstützt den verlängerten Einsatz der Bundeswehr, da Mali von besonderer Bedeutung für die Sahelzone sei. Es sei wichtig vor Ort Stabilität aufzubauen, damit Konflikte nicht zu uns kommen und damit Frieden und Freiheit bewahrt werden können. 

Christine Buchholz (DIE LINKE) ist gegen den verlängerten Bundeswehreinsatzes in Mali, weil sich die Lage immer mehr verschlechtert habe. Die Anzahl der Binnenflüchtlinge habe sich im letzten Jahr verdreifacht. Des Weiteren behauptet sie, dass die Bundesregierung keine humanitären Ziele in Mali verfolge. Es ginge darum, "sich ein Stück von der amerikanischen Militärmacht zu emanzipieren". 

Hier die Ergebnisse der Abstimmung von 2018:

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Mali (MINUSMA 2018/2019)