Grundgesetzänderung zur stärkeren Entlastung der Kommunen in der COVID-19-Pandemie

Mit einer Änderung des Grundgesetzes beabsichtigen die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die stärkere finanzielle Entlastung der Kommunen während der COVID-19-Pandemie.

Mit 571 Ja-Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Alle Fraktionen stimmten dem Entwurf zu, allein die AfD stimmte dagegen.

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Dafür gestimmt
571
Dagegen gestimmt
67
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Um die Kommunen während der COVID-19-Pandemie finanziell stärker zu entlasten, streben die Regierungskoalitionen CDU/CSU und SPD eine Grundgesetzänderung an. Diese beinhaltet folgende Veränderungen:

  • Der Bund wird eine höhere Beteiligung (Anhebung von 49% auf bis zu 74%) an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende übernehmen.
  • In Form des Artikels 143h soll eine einmalige finanzielle Hilfe anlässlich der COVID-19-Pandemie geschaffen werden. Dadurch soll es den Kommunen und Städten im Jahr 2020 ermöglicht werden, die erwarteten Mindereinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen ausgleichen zu können. Dieser Artikel soll am 31. Dezember 2020 wieder außer Kraft treten.

Mit 571 Ja-Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen und somit einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Alle Fraktionen stimmten dem Entwurf zu, allein die AfD stimmte dagegen. Der AfD-Abgeordnete Dr. Heiko Wildberg stimmte als einziger der AfD-Fraktion für den Gesetzentwurf.