Der Wahlprüfungsausschuss kann nach einer Wahl von Wahlberechtigten, von Kandidaten, aber auch vom Landeswahlleiter angerufen werden, wenn Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl bestehen.
Nachname | Vorname | Fraktion | Rolle im Ausschuss Absteigend sortieren |
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Wiese | Franz | AfD | Stellv. Mitglied |
von Halem | Marie Luise | DIE GRÜNEN | Stellv. Mitglied |