Die Regelgröße des Bundestags wird von 598 auf 630 Abgeordnete angehoben. Jede Partei erhält zukünftig nur noch exakt so viele Sitze im Parlament, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhang- und Ausgleichsmandate werden ersatzlos gestrichen.
Die wichtigste Änderung betrifft die Erststimme: Kandidierende, die über das Ergebnis der Erststimme ihren Wahlkreis gewonnen haben, ziehen zukünftig nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Die Wahlkreissieger:innen mit den schlechtesten Ergebnissen gehen leer aus, sollten ihrer Partei gemäß des Zweitstimmenergebnisses nicht ausreichend Sitze zustehen.
Zudem können nach dem neuen Wahlrecht nur noch Direktkandidierende von Parteien kandidierenden, deren Landesliste zur Bundestagswahl auch zugelassen wurde. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl stellte dies viele kleinerer Parteien vor Probleme, da sie in kürzester Zeit Unterschriften sowohl für die Direktkandidaturen als auch für die Zulassung der Landeslisten sammeln mussten. Eine Sonderregelung gibt es für parteilose Einzelbewerber:innen, diese brauchten nur 200 Unterschriften für Ihre Kandidatur im Wahlkreis und konnten auch ohne dazugehörige Landesliste antreten.
Ein großer Streitpunkt lag in der von der Amepl-Regierung geforderten Abschaffung der Grundmandatsklausel. Dies hätte bedeutet, dass eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Gesamtstimmen erhält, definitiv keine Sitze mehr im Bundestag erhalten hätte. Von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen wären nach dem Vorschlag der Bundesregierung nur noch Parteien nationaler Minderheiten wie der SSW, der durch Stefan Seidler mit nur einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Bei der Bundestagswahl 2021 konnte die Fraktion DIE LINKE mit 39 Abgeordneten ins Parlament einziehen, obwohl die Partei bundesweit nur 4,9 Prozent der Stimmen erreicht hatte. Gesine Lötzsch, Gregor Gysi und Sören Pellmann sicherten den Wiedereinzug durch die drei gewonnen Direktmandate in ihren Wahlkreisen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2024 ein Urteil gesprochen: auch weiterhin sollen Parteien in den Bundestag einziehen, die drei oder mehr Direktmandate gewinnen können.