Eine Liste mit den Nebeneinkünften aller Bundestagsabgeordneten finden Sie am Ende des Textes.
Bei Politikern ist normalerweise von "Nebeneinkünften" die Rede, doch tatsächlich kassieren viele Volksvertreter außerhalb des Bundestages sehr viel mehr als mit ihrem Mandat. Nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen liegen die Nebeneinkünfte bei zahlreichen Parlamentariern weit über ihrer Abgeordnetendiät von jährlich rund 112.000 Euro (derzeit 9.327 Euro pro Monat).
Vier Beispiele:
- Stephan Harbarth (CDU) kassierte als Anwalt und Vorstandsmitglied der Mannheimer Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz seit der Bundestagswahl mindestens 1.025.000 Euro.
- Dagmar Wöhrl (CSU) hat in der laufenden Wahlperiode Nebeneinkünfte in Höhe von mindestens 623.000 Euro gemeldet. Sie sitzt u.a. für die Nürnberger Versicherungsgrupe in mehreren Aufsichtsräten sowie im Verwaltungsrat der Schweizer Privatbank I.Safra Sarasin Ltd.
- Peer Steinbrück (SPD) erhielt als Honorarredner und Buchautor bislang mindestens 590.000 Euro. Er will sein Mandat demnächst niederlegen.
- Heinz Riesenhuber (CDU) bekam allein im vergangenen Jahr mindestens 250.000 Euro von der Schweizer Beteiligungsfirma HBM Healthcare Investments AG, bei der er Vizepräsident des Verwaltungsrates ist. Insgesamt kassierte Riesenhuber mit seinen Nebentätigkeiten mehr als 477.000 Euro nebenher.
Jeder vierte der 630 Parlamentarier verfügt über zusätzliche Einkünfte – und in vielen Fällen ergeben sich potentielle Interessenkonflikte. Wenn im Bundestag beispielsweise über den Verbraucherschutz bei Versicherungsprodukten entschieden wird, muss die Aufsichtsrätin einer Versicherungsgruppe als befangen gelten. Auch bei Anwälten bleiben Konflikte nicht aus. Im Oktober wollte sich die Opposition im Rechtsausschuss mit einem Regierungsbericht zum VW-Skandal befassen, doch das Thema wurde mit der Stimme des CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth von der Tagesordnung genommen. Volkswagen hatte Harbarths Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz in der Dieselaffäre mandatiert, er selbst ist mit dem Mandat allerdings nicht befasst.
Spitzenverdiener profitieren von intransparentem System
Mindestens 18,07 Millionen Euro haben die Parlamentarier seit der letzten Wahl neben ihrem Mandat kassiert, tatsächlich könnten es sogar bis zu 33,6 Mio. Euro sein. Und selbst das ist noch eine konservative Berechnung. Denn sämtliche Einkünfte unterhalb von 1.000 Euro monatlich und 10.000 Euro jährlich sind darin nicht inbegriffen – sie müssen von den Abgeordneten gar nicht erst gemeldet werden.
Der Grund für die Millionenbeträge, die den Wählerinnen und Wählern verborgen bleiben, liegt in den wenig transparenten Veröffentlichungsregeln. Bundestagsabgeordnete müssen ihre zusätzlichen Einnahmen nicht auf den Euro genau angeben, sondern nur in bestimmten Stufen (s. Grafik). So entspricht die "Stufe 9" beispielsweise Bruttobezügen zwischen 150.000 und 250.000 Euro. In dieser Spanne bewegen sich z.B. die gemeldeten Einkünfte des Abgeordneten Max Straubinger für seine Tätigkeit als Generalvertreter des Allianz-Konzerns im vergangenen Jahr.
Von dem wenig transparenten Stufen-System profitieren insbesondere die Spitzenverdiener im Deutschen Bundestag. Bei ihnen bleiben alle Bezüge, die über einer Viertelmillion Euro liegen, im Dunkeln. Dies liegt an der nach oben offenen Höchststufe 10, mit der alle Einkünfte von mehr als 250.000 Euro angegeben werden. Sechs Parlamentarier geben Bezüge dieser Stufe an – ob sie mit einer Nebentätigkeit 250.001 Euro, eine Million Euro oder noch mehr erhalten haben, bleibt unbekannt.
Jeder zweite CSU-Abgeordneter mit zusätzlichen Einkünften
Doch sind hohe Einnahmen aus Nebentätigkeiten nicht gleichbedeutend mit hohen Gewinnen. Traditionell wird die Liste mit den höchsten Nebeneinkünften von Landwirten angeführt. Da diese aber auch Maschinen oder Mitarbeitergehälter bezahlen müssen, dürfte in ihrem Fall der tatsächliche Verdienst am Ende deutlich geringer ausfallen als bei Abgeordneten, die Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit oder aus Aufsichtsratsposten beziehen.
Foto Lerchenfeld: © Julia Gröschl | Foto Röring: © Frank Ossenbrink | Foto Stegemann: © Bernd Hempen | Foto Harbarth, von der Marwitz: © Laurence Chaperon | Foto Michelbach, Wöhrl: © Henning Schacht | Foto Henke: © Andreas Herrmann (alle unter Lizenz CC-BY-SA 3.0) | Foto Steinbrück: © SPD-Fraktion
Dass sich die Union als einzige Bundestagsfraktion einer vollständigen Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent widersetzt, kommt nicht von ungefährt. In ihren Reihen gibt es nicht nur die höchsten Einkünfte, sondern auch die meisten Politiker mit einem bezahlten Nebenjob. Bei der CSU verfügt sogar fast jeder zweite Abgeordnete über Nebeneinkünfte.
Intransparent ist aber nicht nur das Stufen-System. Eine weitere Transparenzlücke offenbart sich bei den Angaben über die Geschäftspartner von Abgeordneten. Rechtsanwälte und Landwirte kassieren zwar mitunter fünf- oder gar sechsstellige Beträge, doch deren Herkunft müssen sie nicht offenlegen. Ob beispielsweise ein Landwirt, der oftmals im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft an der Gesetzgebung mitwirkt, geschäftliche Beziehungen zu einem Lebensmittelkonzern unterhält, an den er seine Produkte verkauft, bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Ein Beispiel: Der Abgeordnete und Landwirt Johannes Röring hat in einem Fall mindestens 480.000 Euro erhalten – von einem „Vertragspartner 3“, wie er auf seiner Bundestagsprofilseite mitteilt. Wer dieser Vertragspartner 3 ist, erfährt man nicht. Zwar legen einzelne Landwirte wie Philipp Graf Lerchenfeld („Südzucker AG“, "Lorenz Bahlsen Snack-World") und Albert Stegemann („Masterrind GmbH“) die Namen ihrer Geschäftspartner freiwillig offen. Doch nach Berechnungen von abgeordnetenwatch.de ist bei Nebeneinkünften in einer Gesamthöhe von mindestens 3,3 Millionen Euro nicht klar, von wem das Geld stammt.
Unsere Forderung: Komplette Offenlegung von Einkünften und Geldgebern
Damit jede Wählerin und jeder Wähler erfährt, von wem unsere Abgeordneten Geld erhalten und wie hoch ihre Einkünfte tatsächlich sind, fordert abgeordnetenwatch.de wirksame Veröffentlichungsregeln. Das intransparente Stufensystem muss abgeschafft werden, statt dessen braucht es eine Komplettoffenlegung aller Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Auch die Geschäftspartner dürfen nicht mehr länger hinter nichtssagenden Angaben versteckt werden. Vorbildliche Transparenzregeln für Volksvertreter gibt es beispielsweise in Großbritannien: Dort müssen Unterhausabgeordnete u.a. ihre exakten Einkünfte, die genaue Herkunft der Zahlungen und sogar den zeitlichen Aufwand ihrer Nebentätigkeiten offenlegen (siehe dieses Beispiel).
Unterzeichnen und teilen Sie jetzt unsere Petition "Verschleierung von Nebeneinkünften stoppen!". Über unseren Newsletter halten wir Sie über den Fortgang der Petition und über weitere Recherchen zu Nebentätigkeiten und Lobbyismus auf dem Laufenden (hier in den Newsletterverteiler eintragen).
Marthe Ruddat, Meike Röttjer, Martin Reyher
Tabelle zum Download: ods | xlsx | pdf (Tabellen stehen unter der Lizenz CC BY-SA 4.0)
So haben wir gerechnet:
Da wegen des 10-Stufensystems keine Angaben über die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte möglich sind, haben wir jeweils die unterste sowie die oberste Euro-Grenze der zehn Verdienststufen herangezogen. Beispiel: Bei einem Abgeordneten, der auf der Bundestagshomepage Einkünfte der Stufe 6 (zwischen 50.000 und 75.000 Euro) aufführt, flossen 50.000 Euro in die Berechnung seiner Mindesteinkünfte bzw. 75.000 Euro in die Berechnung seiner maximalen Einkünfte ein. Sechs Bundestagsabgeordnete geben auf der Parlamentshomepage Einkünfte der Höchststufe 10 ("über 250.000 Euro") an. Da diese Stufe nach oben hin offen ist, haben wir zur Berechnung der maximalen Einkünfte nur einen Betrag von 250.000 Euro herangezogen. In diesen Fällen, die in der Tabelle rot markiert sind, kann die Summe der maximalen Einkünfte in Wirklichkeit noch sehr viel höher liegen. Monatliche Einkünfte wurden mit 33 multipliziert (1. November 2013 bis einschließlich Juli 2016), sofern ein Abgeordneter nicht explizit ein anderes Start- oder Enddatum angegeben hat. Nebeneinkünfte mit der Angabe "jährlich" wurden mit 3 multipliziert. Eingeflossen in die Berechnung sind sämtliche Einkünfte, die von den Abgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 22. Oktober 2013 auf der Bundestagshomepage veröffentlicht wurden. Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Bundestagspräsidenten melden, sie werden anschließend auf der Bundestagshomepage veröffentlicht. Wegen der dreimonatigen Übergangsfrist kann es sein, dass ein Abgeordneter in den vergangenen Wochen eine Zahlung erhalten hat, diese aber noch nicht in seinem Bundestagsprofil aufgeführt wird. Stand aller Angaben ist der 21.7.2016.
Anmerkungen:
9. August: In einer früheren Version der Tabelle waren für die SPD-Abgeordnete Katarina Barley Nebeneinkünfte zwischen 231.000 und 495.000 Euro angegeben. Diese Berechnung beruhte auf der Annahme, dass Frau Barley ihre monatlichen Nebeneinkünfte als SPD-Generalsekretärin seit Beginn der Wahlperiode erhalten hat, da auf ihrer Bundestagsseite kein späterer Antrittstermin aufgeführt ist. Frau Barley wurde jedoch am 11. Dezember 2015 zur SPD-Generalsekretärin gewählt. Ihre Einkünfte seitdem belaufen sich auf 49.000 Euro bis 105.000 Euro. Wir haben dies korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.
2. September: Nach Veröffentlichung des Artikels wies uns der Abgeordnete Michael Schlecht darauf hin, dass die Angabe zu seiner Nebentätigkeit (Volksfürsorge AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, Stufe 3) auf der Bundestagswebseite nicht mehr aktuell sei. Tatsächlich war Schlecht Ende Februar 2014 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Den Eintrag auf bundestag.de hat er inzwischen korrigieren lassen. Wir haben die Einkünfte von Herrn Schlecht vor diesem Hintergrund neu berechnet.